Vertragsbedingungen
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1 Der der Sinnario GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2 Die Arbeiten (z.B. Entwürfe und Werkzeichnungen) der Sinnario GmbH sind als persönliche geistige Schöpfungen des Grafik-Designers durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Ohne Zustimmung der Sinnario GmbH dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werks - ist unzulässig.
1.4 Die Werke der Sinnario GmbH dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
1.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt)) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Sinnario GmbH.
1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Sinnario GmbH.
1.7 Über den Umfang der Nutzung steht der Sinnario GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
2. Honorar
2.1 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer.
2.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Sinnario GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.
3.4 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt die Sinnario GmbH nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
3.5 Soweit die Sinnario GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter die Sinnario GmbH von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.6 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
3.7 Honorare, Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
4.1 An den Arbeiten der Sinnario GmbH werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
4.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Sinnario GmbH zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
5. Korrektur und Produktionsüberwachung
5.1 Vor Produktionsbeginn sind der Sinnario GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
5.2 Die Produktion wird von der Sinnario GmbH nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Sinnario GmbH ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6. Haftung
6.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Sinnario GmbH nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
6.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
6.3 Soweit die Sinnario GmbH auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
6.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Sinnario GmbH, stellt er sie von der Haftung frei.
6.5 Die Haftung der Sinnario GmbH ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
7. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind der Sinnario GmbH mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
8. Gestaltungsfreiheit
8.1 Für die Sinnario GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
8.2 Die der Sinnario GmbH überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Sinnario GmbH, Gerichtsstand ist Plauen.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Zahlungsbedingungen
1. Rechungslegung
Die Sinnario GmbH stellt dem Auftraggeber/Verwerter ihre erbrachten Leistungen in Rechnung gemäß dem Punkt 2. in den Vertragsbedingungen. Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Eingang der Rechnung beim Auftraggeber/Verwerter fällig.
2. Zahlungsziel
Der Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist zahlbar binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung netto ohne Abzug.